Mittwoch, 22. September 1915

   

Städtischer Vorschuß für Marmelade. Der verstärkte städtische Unterstützungsausschuß und die Finanzkommission empfehlen, dem Ausschuß für hauswirtschaftliche Kriegshilfe einen Vorschuß von 2000 Mark zur Beschaffung größerer Mengen von Obstmarmelade für die unbemittelte Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

Abschießen von Schwarzamseln. Eine Polizeiverordnung des Kölner Regierungspräsidenten ermächtigt die Landräte, in Stadtkreisen die Polizeibehörden, das Abschießen gewisser durch das Vogelschutzgesetz geschützten Vogelarten in Weinbergen, Gärten, bestellten Feldern, Baumpflanzungen zu erlauben, soweit es zum Abwenden des durch die Vögel drohenden Schadens notwendig erscheint. Der Oberbürgermeister macht im Anschluß an diese Verordnung darauf aufmerksam, daß Anträge auf Erlaubnis zum Abschießen der Schwarzamseln zur Bekämpfung ihres schädlichen Ueberhandnehmens von den Grundstückbesitzern bei ihm schriftlich unter näherer Bezeichnung der Grundstücke, auf welchen der Abschuß erfolgen soll, zu stellen sind.

Schlachthauszwang in den Vororten. Mehrere Stadtverordneten haben den folgenden Antrag zur übermorgigen Stadtverordnetenversammlung gestellt: „Wir beantrag, den Schlachthauszwang für die Vororte, soweit nicht gewerbliche Schlachtungen in Betracht kommen, für die Dauer des Krieges aufzuheben.“

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Viehzwischenzählung. Wie der Oberbürgermeister in der heutigen Nummer unseres Blattes bekannt macht, findet am 1. Oktober d. J. im ganzen Deutschen Reich eine Viehzwischenzählung statt, die sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen und Federvieh erstreckt.

Der Verkehr mit Stroh soll dem Vernehmen nach gesetzlich geregelt werden. Das Stroh ist in erster Linie berufen, die Lücken auszufüllen, die durch die fehlende Einfuhr von Kraftfutter aus dem Auslande entstanden sind. In jedem landwirtschaftlichen Betrieb muß das Stroh mehr als sonst zu Fütterungszwecken herangezogen werden. Für das in den Verkehr kommende Stroh sind Preise in Aussicht genommen, bei denen der Erzeuger seine Rechnung findet.

Sofortige Ablieferung von Kupfer, Nickel und Messing. Man schreibt uns: Vielfach wird die Ansicht vertreten, daß die Enteignung der beschlagnahmten und gemeldeten Gegenstände vorläufig nicht in Frage käme. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Ansicht durchaus irrig ist; mit dem Enteignen ist bestimmt für die nächste Zeit zu rechnen. Am Samstag, 25. September, läuft die Frist zur freiwilligen Ablieferung der Gegenstände ab. Bei dieser freiwilligen Ablieferung wird der mehrfache Preis gezahlt, wie bei der späteren Anmeldung und Enteignung, und werden außerdem die vielen Umständlichkeiten erspart. Die sofortige Ablieferung der Gegenstände in Kupfer, Nickel und Messing wird daher dringend angeraten.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Kriegsbriefe. Der Bezirksverein des Verbandes mittlerer Reichs-Post- und Telegraphen-Beamten hat soeben an seine Mitglieder im Felde den sechsten Kriegsbrief versandt. Der Kriegsbrief berichtet über den guten Verlauf und das günstige geldliche Ergebnis der unlängst stattgefundenen Nagelungsfeier des Verbandes, der Kölsche Boor wird im Bilde vorgeführt. Die Ehrentafel und Adressenberichtigungen werden fortgesetzt. Als Neuerung wird mit der Wiedergabe der Bilder der gefallenen Kollegen begonnen, die Kriegsbriefe werden durch diese Abbildungen zu wertvollen Andenken. Die Kriegsgeschichte „Köln zur Kriegszeit“ wird von P. Becker, Köln-Klettenberg, fortgesetzt, sie erzählt den Draußenstehenden von den mancherlei Wandlungen der heimatlichen Verhältnisse infolge der Kriegslage. Zum Schluß spricht der Bezirksvorsitzende zu den Mitgliedern von den im Gange befindlichen Einigungsbestrebungen der gesamten mittleren Postbeamtenschaft.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)