Dienstag, 7. September 1915

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 7. September 1915Das Backen mit Vollmilch oder Sahne ist vom Bundesrat verboten worden. Die Polizeibeamten und die von der Polizei beauftragten Sachverständigen sind befugt, jederzeit in die Räume einzutreten, in denen Backwaren bereitet, gelagert, aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt werden, um zu prüfen, ob das Verbot des Bundesrates befolgt wird. Sahne darf auch im Kleinhandel nicht mehr abgeben werden, also auch nicht in Milchläden, Konditoreien, Bäckereien, Kaffeehäusern, Wirtschaften usw.

Ausschank und Verkauf von Branntwein. Der Guvernör der Festung Köln hat seine Verordnung vom 27. März d. J. über den Ausschank von Branntwein und Spiritus außer Kraft gesetzt. Dafür trat am gestrigen 6. September aber eine gleichlautende Verordnung des Kölner Regierungspräsidenten in Kraft. Das Schnapsverbot an bestimmten Stunden und Tagen bleibt also bestehen, ebenso die Beschränkungen im Handel mit Branntwein.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Vertilgung des Huflattichs. In der heutigen Nummer unseres Blattes wird eine Polizeiverordnung veröffentlicht, wonach alle Eigentümer, Pächter und Nutznießer verpflichtet sind, zur Vertilgung des Huflattichs die von ihnen landwirtschaftlich genutzten Grundstücke einschließlich der Wiesen, nach diesem Unkraut abzusuchen und es abzustechen, bevor es zur Blüte kommt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 7. September 19155 Prozent Kriegsanleihe, dritte Ausgabe. Es sein nochmals darauf hingewiesen, daß es keineswegs nötig ist, daß die Zeichner schon bei der Anmeldung über die erforderlichen Beträge verfügen können. Die Einzahlungen erstrecken sich auf lange Termine und da alle Zeichenstellen bestrebt sind, dem Publikum weitgehend entgegen zu kommen, so wird auch Denjenigen Rat werden, die etwa erst Anfang nächsten Jahres Zahlung leisten können. Bei Inanspruchnahme der Darlehenskasse kann die Zahlung ev. noch länger hinausgeschoben werden.

Ein Verzeichnis sämtlicher vermißter Krieger von Bonn und Umgebung wird die Zentralstelle für Auskunfterteilung und für Hülfe jeder Art während der Kriegszeit in Bonn (im Gebäude der Armenverwaltung Franziskanerstraße) herstellen. Diejenigen Angehörigen, die vermißte Krieger dort nicht angegeben haben, werden gebeten, dies bis zum 13. September unter Angabe des Namens, Geburtsortes, der genauen militärischen Personalien und des Kriegsschauplatzes zu tun. Die Liste verfolgt den Zweck weiterer Vermittlung.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)