Samstag, 10. Juli 1916

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 10. Juli 1915Das Verbot, mit Kriegsgefangenen zu verkehren, wird vom stellvertr. Generalkommando noch wie folgt ergänzt: „Verboten ist auch jede Förderung und Unterstützung entwichener Kriegsgefangener, insbesondere die Gewährung von Unterkunft, Nahrung und Kleidung, die Verabfolgung von Geldmitteln, die Verschaffung von Arbeitsgelegenheiten für dieselben sowie die Beschäftigung im eigenen Haushalte oder Betriebe. Von der Anwesenheit entwichener Kriegsgefangener ist unverzüglich der nächsten Polizeibehörde Mitteilung zu machen. Zuwiderhandlungen werden aufgrund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.

Ueber die gegenwärtige Kriegslage und die Aufgaben der Frauen im Kriege hält am morgigen Sonntag, nachmittags 4½ Uhr, Pastor D. Weber im evangelischen Gemeindehause einen Vortrag, zu dem besonders die evangelischen Jungfrauenvereine und alle jungen Mädchen der evangelischen Gemeinde eingeladen sind.

Metropol-Theater. Der neue Spielplan bringt einen Kriegsfilm: „Die Heldin der Karpathen“; dessen Handlung eine wahre Begebenheit aus diesem Kriege zur Grundlage hat, ferner ein Drama „Das Recht auf Dasein“ und ein Lustspiel „O diese Männer“, außerdem neue Kriegsberichte und den üblichen bunten Teil.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Der Zigarren-Abschnitt-Sammelverein hat beschlossen, in diesem Jahre zu Weihnachten wieder eine größere Anzahl hilfsbedürftiger Kinder zu bescheren. Es wurden zunächst 100 Kinder in Aussicht genommen. Diese Zahl soll jedoch später erhöht werden, wenn die zur Bescherung erforderlichen Mittel von dem Vorstande aufgebracht werden können. Durch den Ausfall des sonst üblichen Sommerfestes ist eine Haupteinnahmequelle des Vereins fortgefallen. Auch die Sammlung von Zigarrenspitzen und Staniol hat in diesem Jahre, infolge des Krieges, keine nennenswerten Einnahmen ergeben. Der Vorstand hofft, daß es trotzdem gelingen wird, von den Freunden und Gönnern des Vereins die Mittel für die in Aussicht genommene Bescherung zu erhalten.

Die Bekämpfung tierischer Schädlinge muß während des Kriegszustandes als eine patriotische Pflicht eines jeden Deutschen bezeichnet werden, um mit allen verfügbaren Mitteln den großen Schäden entgegen zu treten, die unseren Nahrungsmitteln, Futter- und Erntevorräten durch die Ratten, Mäuse und Hamster drohen. Zur Bekämpfung der Ratten kommen bestimmte mit Phosphor oder Meerzwiebelextrakt bereitete Speisen in Betracht, ferner Bakterienverfahren, unter Umständen auch Massenfallen. Bei der Mäusevertilgung haben sich die gasförmigen Gifte und die mäusetötenden Bakterienkulturen am meisten bewährt. Dasselbe gilt für die Vertilgung der Hamster, gegen die außerdem noch mit Fallen und durch das Ausgießen der Baue vorgegangen werden kann. Als selbstverständliche Voraussetzung für jeden nachhaltigen Erfolg ist in allen Fällen das gleichzeitige und einheitliche Vorgehen der Besitzer der von den Nagern heimgesuchten Grundstücke und Feldmarken anzusehen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 10. Juli 1915Konzert des Bonner Männer-Gesang-Vereins. Die Anregung einer Anzahl Bürger, auch hier in Bonn ein Wahrzeichen zu errichten, das durch Einschlagen von Nägeln einen Eisenpanzer erhalten und eine Erinnerung an die in großer Zeit gepflegte Kriegshilfe bilden soll, hat den Bonner Männer-Gesang-Verein veranlaßt, zur Erlangung eines Grundstockes für Beschaffung eines solchen Bildwerkes am Sonntag den 18. Juli, abends 8 Uhr, im Garten des Bonner Bürger-Vereins ein Konzert zu veranstalten. Es sind Chor- und Solovorträge, patriotische Lieder, u.a. zwei neue Chorkompositionen des städtischen Kapellmeisters und Chormeisters Heinr. Sauer, und Instrumentalvorträge des städtischen Orchesters vorgesehen. In Anbetracht des schönen Zwecks wäre es zu wünschen, daß diese Veranstaltung einen Massenbesuch aufzuweisen hätte. Näheres ist aus den in diesen Tagen erscheinenden Anzeigen zu ersehen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

  

Die Zigarre im Schützengraben.
Wieviel doch eine Zigarre im Schützengraben bedeuten kann! Während die feindliche Artillerie alle Höllen loslässt, wird die schlanke Braune manchmal von einem Todesmutigen unter eigener Lebensgefahr den Kameraden in den Unterstand gebracht. Weiß er doch aus eigener Erfahrung, was sie im Schützengraben bedeutet. Endlich schweigt das Höllenkonzert. Man kann sie ruhig rauchen. Aber bald stürmt die feindliche Infanterie heran. Tut nichts. Man läßt seine Zigarre nicht im Stich. Hin und her wogt der Kampf. Vorwärts, rückwärts! Endlich kommt die Nacht. Das Gefecht endet. Verwundete und Tote müssen aufgelesen werden. Seit Stunden hat man nichts mehr im Magen. Aber die Zigarre hilft über den Hunger, den Durst, über all den Schrecken ringsum hinweg.

(Volksmund, Rubrik „Bonner Angelegenheiten“)