Freitag, 5. März 1915

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. März 1915Der unausgebildete Landsturm. Für sämtliche noch nicht gemusterte Jahresklassen des unausgebildeten Landsturms 1. und 2. Aufgebots findet Musterung und Aushebung am Freitag, den 12. März, vormittags 8 ½ Uhr ab, im Kölner Hof statt. Alle Gestellungspflichtigen haben ohne besondere Vorladung zu erscheinen und zwar am Freitag, den 12. März, die unausgebildeten Landsturmpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1882 und 1883; (...), Freitag, den 19. März, die Geburtsjahrgänge 1869, 1870 und 1871.
   Die Gestellungspflichtigen haben in reinlicher Kleidung und Wäsche zu erscheinen. Militärpapiere sind mitzubringen. Wer der Gestellungspflicht nicht nachkommt, wird nach den Militärgesetzen bestraft.

Das Regiment unserer Bonner Königshusaren kann bekanntlich am Sonntag, den 7. d. M., auf sein hundertjähriges Bestehen zurückblicken. In vaterländisch bewegter, großer Zeit gebildet, hat das Regiment schon während der ersten Monate im Kampfe gegen die Franzosen sich bewähren müssen und steht auch jetzt am hundertjährigen Geburtstage wieder dem alten Erbfeind gegenüber. Um so höher werden an ihrem Ehrentage die Herzen aller tapferen Husaren schlagen in opfermutiger Vaterlandsliebe und in hingebender Treue zu ihrem geliebten Kaiser.
   Die Bürgerschaft von Bonn aber wird an diesem Tage, wo das Gefühl herzlicher Anteilnahme und treuer Zusammengehörigkeit mit den wackeren „Lehm ops“ nach einem besonderen Ausdruck sucht, dem feiernden Regiment einen Geburtstagsgruß hinaussenden. Der freiwillige Hilfsausschuß hat es übernommen auf Grund eines gestern gefaßten Beschlusses der drei hiesigen vaterländischen Vereinigungen einen Waggon mit Liebesgaben auszurüsten, der am Freitag, 5. d. M., nachmittags 4 Uhr von hier abgehen wird. Für alle Freunde unserer Husaren bietet sich eine willkommene Gelegenheit, dem Regiment einige Aufmerksamkeiten zu erweisen. Pakete, an bestimmte Personen gerichtet, können des beschränkten Raumes wegen nur in sehr geringer Zahl angenommen werden. Alle Gaben sind abzugeben an der Baracke an der Quantiusstraße bei dem dortigen Aufseher Ebert. Um 4 Uhr nachmittags wird die Annahme geschlossen. Mögen freundlicher Bürgersinn und treue Anhänglichkeit unserem tapferen Husarenregiment eine reiche Geburtstagsfreude bereiten helfen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. März 1915Kriegsbriefe, Tagebücher, Soldatenliederbücher und sonstige Schriftstücke aus Kriegszeiten zu sammeln, damit sie später einmal Kunde von dem Geiste geben können, der im deutschen Heere und in der Bevölkerung daheim herrschte, hat bekanntlich der Unterrichtsminister die Behörden, Vereine usw. gebeten.
   Es wird nochmals daraufhingewiesen, daß in Bonn derartige Schriftstücke aus Kriegszeiten an das Oberbürgermeisteramt eingesandt oder im Militärbureau des Rathauses abgegeben werden können. Die Schriftstücke brauchen nicht in der Urschrift abgegeben werden; eine beglaubigte Abschrift genügt. Die Besitzer können sich auch ihr Eigentumsrecht vorbehalten.

K.-K.-B. (Kriegskraftbrot) Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: In einer Broschüre von Apotheker J. Block wird ein Gobulinbrot als Kriegskraftbrot von hervorragenden Medizinern empfohlen. In diesem Brote ist das Eiweiß des Blutes geschlachteter Tiere in größerer Menge verbacken. Ich habe ebenso wie viele Bekannte und Freunde das Brot längere Zeit gegessen und kann deshalb aus Erfahrung bestätigen, daß es recht schmackhaft, gut bekömmlich und sehr sättigend ist. Wenn man bedenkt, daß in ein vierpfündiges Brot ungefähr die Nährstoffe von einem Pfund Fleisch durch Blutzusatz hineingekommen sind, so stellt sich der Preis von 75 Pfg. für ein Kriegskraftbrot außerordentlich billig. Zudem wird die Volksernährung durch die Verwertung des Blutes in dieser schweren Zeit wesentlich erleichtert, weil Mehl und Fleisch in ganz erheblichem Maße erspart werden können. (Das K.-K.-Brot ist bei Bäckermeister Winterscheidt, Meckenheimerstraße 6a, zu haben.)

 (Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 5. März 1915Goldsammlung. Den Schülerinnen des Drammer’schen Lyzeums [in Köln] war am Montag ein freier Tag versprochen worden, wenn sie 5000 Mark in Gold zusammenbrächten. Schon am Donnerstag waren annähernd 10.000 Mark abgeliefert, sodaß der Unterricht ausfällt. Jetzt ist für 10.000 Mark noch einmal ein schulfreier Tag versprochen worden.

Ausfall des Schulunterrichts bei Siegesmeldungen. Nach amtlicher Meldung eines großen und entscheidenden Sieges soll – so bestimmt eine neue Verfügung der Kölner Regierung – der Unterricht in den Schulen am Tage der Siegesmeldung oder an dem darauffolgenden Schultage ausfallen. Dafür soll in den Schulen eine „die Bedeutung des Sieges beleuchtende, die Herzen zu Gott erhebende Feier veranstaltet werden.“

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)