Dienstag, 9. März 1915 

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. März 1915Brotmarken. Wie wir von zuständiger Seite erfahren, werden vom 15. März ab Brotmarken eingeführt. Die näheren Bestimmungen werden noch bekannt gegeben werden.

Der Bonner Wehrbund veranstaltete am Sonntag nachmittag einen Gepäckwettmarsch für eine gemischte Abteilung von Mitgliedern der einzelnen städtischen Sondergruppen von insgesamt 28 Mann. Der Marsch nahm vom Arndtplatz an der Koblenzer Straße seinen Ausgang und führte über Godesberg und Mehlem bis nach Rolandswert und von dort ohne Aufenthalt wieder zurück bis zum Arndtplatz. Es konnte einzeln und in Gruppen von 6 Mann marschiert werden. Die ausgeschickten Gruppen lösten sich alle sehr bald durch Ausfallen einzelner Leute auf, so daß nur noch über Einzelgänger zu entscheiden blieb. Die Teilnehmer sonderten sich in zwei Klassen. Von der ersten Klasse, derer unter 18 Jahren, mit 30 Pfund Gepäck, kehrten 10, von der zweiten Klasse, über 18 Jahre, mit 35 Pfd. Gepäck, kehrten 5 zurück. Alle anderen Teilnehmer schieden unterwegs aus. Die ganze Strecke betrug hin und zurück 24 Kilometer. (...)

Der Geschäftsbericht der Westdeutschen Jute-Spinnerei und Weberei A.-G. zu Beuel bei Bonn ist erschienen. Danach hatte das abgelaufene Geschäftsjahr 1914, für welches die Bilanz nebst Gewinn- und Verlust-Konto bekannt gegeben wird, unter ungünstigen Verhältnissen zu leiden. Im 1. Semester blieb Rohjute sehr teuer. Eine überall abflauende Nachfrage nach Jutefabrikaten gestaltete den Absatz so schwierig, daß der Jute-Spinnerei-Verband die Betriebseinschränkung, die Ende 1913 noch 10 Prozent betrug, auf 20 Proz. Erhöhen und mit den Verkaufspreisen den Auslandsmärkten folgend herabgehen mußte. Mit Beginn des Krieges traten Störungen ein, die sich für die Jute-Industrie um so bemerkbarer machten, als sie bekanntlich für den Bezug unseres Rohmaterials ausschließlich auf Indien angewiesen ist. Unter der Sperre auch dieses Artikels werden vermutlich Indien und England noch schwer zu leiden haben. Die meisten Fabriken waren angesichts der hohen Preise alter Ernte und der in Aussicht stehenden viel billigeren Notierungen für neue Ernte nur mit knappen Vorräten in Rohjute versehen, und alle Versuche, letztere über neutrale Häfen zu beziehen, blieben erfolglos. Infolge des großen Heeresbedarfes an Jutefabrikaten beschlagnahmte das Kriegsministerium alle Bestände an Rohjute und Jute-Erzeugnissen der Fabriken und verpflichtete letztere, fast ausschließlich für Militärzwecke zu arbeiten. Den Fabriken wurden zwar beschlagnahmte Vorräte an Rohjute, die dem feindlichen Auslande in Deutschland gehörten, zur Verfügung gestellt, sie waren indessen so unbedeutend, daß alle Werke ihre Produktion beträchtlich einschränken mußten. (...)

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. März 1915Das Schwurgericht verhandelte gestern gegen die Ehefrau Th. H. aus Bonn wegen Verbrechens gegen den § 219 Str.-G.-B. Die Angeklagte wurde verteidigt von Rechtsanwalt Dr. Cohn. Die Angelegenheit stand in gewissem Zusammenhang mit der ersten Schwurgerichtsverhandlung gegen die 22jährige Dienstmagd M. K. aus Bonn, die wegen Verbrechens gegen den § 218 Str.-G.-B. unter Anrechnung mildernder Umstände zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt wurde. Im vorliegenden Falle sollte die Angeklagte H. in der bereits abgeurteilten Sache K. Beihilfe gegen Entgelt geleistet haben. Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen. Der Erste Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auch darauf, daß die Angeklagte wegen des gleichen Verbrechens erst kürzlich von der Strafkammer zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden war, eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren. Das Urteil lautete auf ein Jahr Zuchthaus. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt.
   Damit hat die diesmalige Schwurgerichtstagung ihr Ende gefunden. Der Vorsitzende, Landrichter Kraft, entließ die Herren Geschworenen mit verbindlichen Worten für ihre treue Mitarbeit während der verflossenen Tagung.

Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurden von der Strafkammer die Ehefrauen Theod. H.-Bonn, Pet. W.-Bonn und Ant. W.-Bonn wegen Verbrechens gegen den § 219, erstere zu vier Monaten und die beiden letzteren zu je zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

 

Zur Stadtverordneten-Ersatzwahl.
Eine Zentrumswählerversammlung, die auf gestern abend in den Saal des Katholischen Gesellenhauses einberufen worden war, beschloß einstimmig, für den in der 3. Abteilung durch den Tod ausgeschiedenen Herrn Parmentier Herrn Maler- und Anstreichermeister Franz Hartmann (Kreuzstraße) als Kandidat aufzustellen. Von einer Kandidatenaufstellung für die 1. und 2. Abteilung wurde Abstand genommen. Da wir erst gestern nachmittag in letzter Stunde durch eine Notiz der liberalen Bonner Zeitung Kenntnis von der obigen Zentrumsversammlung erhielten, waren wir nicht in der Lage, Vorkehrungen dafür zu treffen, daß ein längerer Bericht über die Versammlung Aufnahme finden konnte.
   Eine gleichzeitig im Hähnchen tagende Versammlung der liberalen Wähler beschloß, in der dritten Klasse keinen Kandidaten aufzustellen und sprach die Erwartung aus, daß von der Zentrumspartei keine Kandidaten für die 1. und 2. Klasse aufgestellt würden, da in diesen beiden Klassen kein Stadtverordneter der Zentrumspartei gestorben sei oder im Felde stehe.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)