Sonntag, 14. Februar 1915 

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. Februar 1915Nutzbarmachung von städtischen Gartenanlagen. Wiederholt ist in letzter Zeit die Frage der Ausnutzung öffentlicher Gartenanlagen für den Anbau von Gemüse erörtert und von verschiedenen Seiten der Vorschlag gemacht worden, die großen Schmuckpflanzenanlagen in den Städten mit Gemüse zu bepflanzen. Solche Vorschläge sind ja sehr gut gemeint, in der Wirklichkeit werden sie sich aber nach dem Urteil von Fachleuten kaum durchführen lassen. Der städtische Gartendirektor von Berlin, Brodersen, äußerte sich über die Bepflanzung von städtischen Schmuckplätzen und Gartenanlagen u. a. wie folgt: Es ist unter keinen Umständen daran zu denken, die städtischen Gartenanlagen als Nutzland für Gemüse oder Getreide zu verwenden. Die Anregungen, die in dieser Richtung gegeben worden sind, waren wohl gut gemeint, beweisen aber, daß die Urheber jener Vorschläge nur wenige Kenntnisse von dem Gemüsebau haben. Sollten die Vorschläge durchgeführt werden, so würde das Ergebnis nichts als eine unverantwortliche Verschwendung von Saatkorn sein, mit dem zu sparen wir alle Ursache haben. Die verfügbaren Flächen sind zu klein, die Baumwurzeln, die sich nach allen Richtungen hin im Erdreich erstrecken, würden das Saatkorn aufzehren. Was übrig bliebe, würde wohl den Sperlingen als Beute zufallen, und das Gemüse, das wirklich aufgeht und sich entwickelt, würde wohl bald von den vielen Hunden vernichtet werden. Außerdem müßte man ja, wie das in einer Großstadt nicht anders möglich ist, an jeden Kohlkopf einen Polizisten stellen.

Keine erste Klasse mehr. Die Personenzüge führen bis auf weiteres keine erste Klasse mehr. Fahrkarten erster Klasse dürfen in diesen Zügen nicht ausgegeben werden. Etwa in den Zügen befindliche Abteile erster Klasse werden als solche zweiter Klasse betrachtet und vorzugsweise als Frauenabteile benutzt und bezeichnet.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. Februar 1915Unter der Maske der Freundschaft hatte ein junger Mann, der sich hier als verwundeter Soldat ausgab, bei einer Familie sich eingeführt und dort behauptet, der Freund des im Felde stehenden Sohnes der Familie zu sein. Der Mann war gut aufgenommen worden und es wurde ihm ein däftiges [sic] Liebesgabenpaket mit Gebäck, Schokolade, Zigarren, Tabak usw. mitgegeben, mit dem Auftrag, es dem Sohne abzugeben. Daran dachte der junge Mann aber nicht, sondern verwendete den Inhalt des Pakets für sich. Die Strafkammer verurteilte den Schwindler, der des öfteren vorbestraft ist, zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten.

Mehr Rücksichtnahme für die Verwundeten. Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: „Täglich werden einzelne Schwerverwundete vom Bahnhof zu den Lazaretten befördert oder auch von einem Lazarett zum anderen überführt, um operiert oder mit Röntgenstrahlen durchleuchtet zu werden. Der Transport geschieht fast stets auf fahrbaren Tragen und fahren die Krankenträger langsam über die Schrittwege, um die Verletzten möglichst zu schonen. In letzter Zeit hat es sich nun mehrfach ereignet, daß die Bevölkerung diesen Bahren nicht Platz machen will, ja in einzelnen Fällen sind sogar die begleitenden Krankenträger, Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 14. Februar 1915welche sich sämtlich unentgeltlich täglich Tag und Nacht zur Verfügung gestellt haben, gröblichst beschimpft worden. Es darf wohl die Erwartung ausgesprochen werden, daß sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen und jeder gerne auf einem Schrittwege Platz machen wird, wenn er hierdurch die Schmerzen eines unserer tapferen Helden lindern kann.“ Wir zweifeln nicht, daß diese Anregung vollste Beachtung finden wird.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

 

Geldstücke mit dem Bildnis Kaiser Friedrichs werden vielfach zurückgehalten, weil die Meinung besteht, diese Geldstücke hätten einen Mehrwert. Das ist indessen nicht der Fall. Ein Leser des Münsterischen Anzeigers weist auf die zahlreichen Verehrer des verstorbenen Kaisers hin, die sein Bildnis als Schmuck, wie Brosche, Anhängsel usw. tragen. Diese Personen müßten sich jetzt sagen, daß sie Kaiser Friedrich dadurch weit mehr ehren würden, daß sie jetzt, wo es um die Erhaltung des von ihm miterkämpften Reiches geht, dem Reich das geben, was ihm gebührt. Ebenso werden zahlreiche Goldstücke, die durch einen geschichtlichen Vorgang die Aufmerksamkeit der Sammler gefunden haben, noch zurückgehalten. Bei dem geringen Sammelwert dieser Stücke ist es Pflicht, auch sie der Reichsbank zuzuführen.

 (Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. Februar 19158 Uhr Schulanfang. Am 15. Februar soll morgens die Schulzeit wieder um 8 Uhr beginnen. Ein früheres Eingesandt hat darüber schon gehandelt, anscheinend ohne Erfolg. Da der Mangel an Petroleum (Schreiber dieses kann diese Woche in seinem Bezirk in vier Geschäften keines bekommen) sowie Heizungsmaterial, verteuerte Lebensmittel, Platz gegriffen haben, so sollte sich jeder soviel als möglich einschränken. Gibt es doch Familien, die schon abends gleich nach 8 Uhr das Licht löschen müssen, um mit dem Petroleum zu sparen und auszukommen, bis neues erhältlich ist. Da soll doch die Schulbehörde auch einsichtig sein. Beim Schulanfang um 8 Uhr muß man auch früh morgens mehr Licht gebrauchen und unnütz früh Feuer machen. Dies ist für die ärmere Bevölkerung eine große Ausgabe. Daher ist der Wunsch und Ruf berechtigt, die Schule um 8 ½, wie bisher beginnen zu lassen, wenigstens noch vier Wochen bis es morgens früher hell ist. Aus pädagogischen Gründen ist wohl nichts einzuwenden, da das allgemeine Volkswohl hier zuerst in Betracht kommen muß. Ein Vater von 10 Kindern!

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Stimmen aus dem Leserkreis“)