Donnerstag, 21. Januar 1915

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. Januar 1915Kein Schlagsahneverbot in Sicht. Im preußischen Handelsministerium fand gestern eine Besprechung der Vertreter des Konditorengewerbes, der Herren Brodeck, Vorsitzenden des Verbandes deutscher Konditoreninnungen, Georg Gumpert und Obermeister Paul Richter von der Berliner Konditoreninnung, mit dem Direktor der Gewerbeabteilung Ministerialdirektor v. Neyeren über die Lage statt, ob von den zuständigen Stellen Maßnahmen zur Einschränkung oder eingänzliches Verbot des Schlagsahneverbrauchs in Aussicht genommen seien. Wie wir hören, wurde den Vertretern des Konditorengewerbes die Versicherung gegeben, daß eine solche Absicht nicht bestehe, auch seien dahingehende Vorarbeiten nicht vorgenommen worden. Man dürfe annehmen, daß eine derartige Absicht auch im Landwirtschaftsministerium nicht vorhanden sei.

In den Lichtspielen (Stern) wird das spannende Detektiv-Drama „Das Panzergewölbe“ vorgeführt. Es zeigt den Detektiv Stuart Webbs in seiner hervorragenden Rolle. Mit der größten Spannung verfolgt man besonders den letzten Akt, der den Detektiv mit den Falschmünzern im Panzergewölbe eingeschlossen zeigt, das nach 15 Minuten in die Luft fliegen soll. Der Zuschauer fühlt die Todesangst der Eingeschlossenen mit und bewundert zugleich die Kaltblütigkeit des Detektivs. Auch das übrige Programm ist des Sehens wert.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. Januar 1915Zur Verhütung von Unfällen werden die Landwirte gemahnt, Ordnung in ihren Betrieben zu halten, nichts umherliegen zu lassen und die durch Frost entstandene Glätte bei Eis und Schnee zu beseitigen. Gabeln und Rechen dürfen nicht unordentlich umherliegen, Sägen, Sensen und Aexte nicht nachlässig aufbewahrt werden. Holzteile mit hervorstehenden Nägeln, Haken an Holzteilen in Gebäuden, sowie an festen Leitern und Balken in Scheunen oder Stallungen führen ebenfalls häufig zu Unfällen. Sie sollten daher entfernt werden. Schippen-, Gabel- oder Spatenstiele sind rechtzeitig zu erneuern, Hämmer und Aexte and den Stielen genügend zu befestigen, Karren- oder Wagenteile, sowie verschlissene Kettenteile rechtzeitig zu ersetzen.
   Bei Holzzerkleinern sollte man besondere Vorsicht walten lassen und möglichst eine Schutzbrille benutzen. Wenn eine Verletzung entstanden ist, lasse man sich von einem kundigen Helfer, einer Krankenschwester oder einem Mitglied der Sanitätskolonne des Roten Kreuzes einen vorläufigen Verband anlegen und begebe sich baldigst zum Arzt. Augenverletzungen sollte man ohne jeden Verzug vom Augenarzte behandeln lassen.
   Besonders in der Dreschperiode entstehen sehr viele schwere Verletzungen, darunter häufig solche mit tödlichem Ausgang dadurch, daß die Göpelwerke, Zahnrädergetriebe, Kuppelungen und Triebstellen nicht immer ordnungsgemäß mit Schutzkästen versehen sind. (...) Bei mangelhaft geschützten Maschinen nehmen die Arbeiter nur zu leicht an, daß bei ihrer Bedienung eine Gefahr nicht bestehe. (...) Bei Maschinen, die in Betriebsräumen aufgestellt sind, müssen, wie das Reichsversicherungsamt schon wiederholt erkannt hat, stets alle erforderlichen Schutzvorrichtungen angebracht sein.

Ausgerechnet 150 Krauskohlköpfe sollte ein junger Mann aus Beuel einem „guten Bekannten“ vom Felde weggehamstert haben. Vor dem Schöffengericht beteuerte der junge Mann seine Unschuld. Seinen Aussagen standen immerhin verdächtige Zeugenaussagen entgegen. Vielleicht könne er den Krauskohlfür seine Kaninchen, vielleicht aber auch für den Kochtopf weggenommen haben. Aber – es konnte kein direkter Beweis erbracht werden, daß er sich die 150 Krauskohlköpfe zugeeignet habe. Infolgedessen beantragte der Amtsanwalt Freisprechung. Das Gericht, das ebenfalls dieser Ansicht war, entsprach dem Antrag.

 (Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

 

Der Flottenverein „Jungdeutschland“, Ortsgruppe Bonn, veranstaltet am Samstag den 23. Januar 1915, nachmittags um 4½ Uhr in der Anzeige im General-Anzeiger vom 21. Januar 1915Aula des städtischen Gymnasiums eine vaterländische Feier. Es werden einige Kriegsgedichte vorgetragen, sodann wird ein Vereinsmitglied über das Thema „Was muß der Jungdeutsche über die Ursachen des Krieges wissen?“ einen Vortrag halten. Der Reingewinn der Veranstaltung wird dem Ehrenpräsidenten des Flottenvereins „Jungdeutschland“ S. Exe. Dem Herrn Großadmiral von Köster zur Verwendung für Lazarette im Bereich des Reichskriegshafens Kiel überreicht. Schon im Dezember 1914 konnte die Ortgruppe Bonn dorthin eine Weihnachtsspende im Betrage von 250 Mark senden.

Ermittelung von Kriegsgefangenen. Bei der Hilfsstelle zur Ermittelung von Kriegsgefangenen sind wieder Gefangenenlisten aus verschiedenen Lagern und Lazaretten eingegangen, darunter eine aus Tizi Ouzou (Algier). Die zahlreichen Namen sowie mehrere in Lazaretten verstorbene Gefangene wurden in der letzten Aussprache, zu der sich weit über 100 Personen eingefunden hatten, verlesen. Wie Herr Zinnecke u. a. mitteilte, sind in nächster Zeit Nachrichten aus französischen und englischen Lagern und Lazaretten über bereits verstorbene Gefangene zu erwarten. Es sollen dann die bestreffenden Angehörigen, soweit ihre Adressen bekannt sind, unmittelbar durch die Post benachrichtigt werden. (...)

 (Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. Januar 1915Mehr Ruhe! Dem Herrn Einsender des Artikels „Mehr Ruhe“ in Nr. 29 der „Deutschen Reichszeitung“ pflichte ich voll und ganz bei. Besonders in der verflossenen Sonntagnacht nahm das Gegröle fast gar kein Ende. Es ist in der jetzigen schweren Zeit wirklich nicht verständlich, daß es noch Leute gibt, die sich in solcher Weise austoben müssen. Ein Anwohner der Breitestraße.

Ein doppeltes Bravo dem Herrn Einsender des Eingesandts „Mehr Ruhe!“ Dem Vorschlag, die Polizeistunde für Wirtschaften auf 10 Uhr abends festzusetzen, stimmen wir voll und ganz zu. Eine Anzahl Kessenicher Frauen.

Dem Artikelschreiber „Mehr Ruhe“ kann ich in seinem Schlusssatze nur zustimmen, daß sämtliche Wirtschaften und Cafes abends, wenn auch noch nicht um 10, so doch um 11 Uhr geschlossen sein müssen. In Jülich und anderen Städten wird diese Verordnung schon seit Kriegsausbruch streng gehandhabt und die Wirtschaften durch Patrouillen kontrolliert. Mir ist ein Fall bekannt, daß eine Wirtschaft wegen Uebertretens des Verbotes drei Tage geschlossen wurde. Die Behörde würde sich jedenfalls den Dank vieler sichern, wenn sie hier einmal energisch zugreifen würde. Einer für viele.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Stimmen aus dem Leserkreis“)