Sonntag, 26. Juli 1914

Am Tag zuvor hatte Russland Serbien seine Unterstützung zugesagt. Die serbische Regierung hatte darauf hin als Antwort auf das österreichische Ultimatum erklärt, es sehe durch dessen Forderungen seine Souveränitätsrechte verletzt, und hatte die Teilmobilmachung ausgerufen. Österreich-Ungarn hatte darauf mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen und ebenfalls mit Teilmobilmachung reagiert.

Am Wochenende fanden in vielen deutschen Städten patriotische Kundgebungen, aber auch von Sozialdemokraten organisierte Friedensdemonstrationen statt. Das deutsche Kaiserpaar brach seine Sommerreise ab und kehrte nach Berlin zurück.

Die Bonner Zeitung kommentierte auf der Titelseite: „Wenn Serbien die österreichischen Forderungen ablehnt, steht der Krieg unmittelbar bevor. Die Mächte werden versuchen, diesen Krieg zu lokalisieren."

 

Von der Universität: In der juristischen Fakultät promovieren am 1. August Fräulein Gerta Zündorf aus Bonn und Referendar Bruno Bockmühl aus Barmen zu Doktoren beider Rechte.

Moderne Heizwasserbeschaffung: Dank der Aufklärung ärztlicher Kreise wird der Hygiene des täglichen Lebens von den weitesten Bevölkerungsschichten immer mehr Beachtung geschenkt. Schon früher war es ein geflügeltes Wort, daß der Kulturstand eines Volkes nach seinem Verbrauch an Seife gekennzeichnet werden kann, und in der Tat ist nichts so geeignet, die Gesundheit zu erhalten und zu festigen und Krankheiten zu verhüten, als große Sauberkeit des Körpers, der Kleidung und der Wohnräume. Die bequeme und möglichst billige Beschaffung heißen Wassers dürfte besonders geeignet sein, diese Bestrebungen zu unterstützen. ...

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten")

 

Eine große Radauszene spielte sich vor kurzem nach einem Tanzvergnügen in Endenich ab. In einem Hause der Frongasse war von jungen Leuten eine Fensterscheibe zertrümmert worden. Als der Besitzer die jungen Leute zur Rede stellte, fielen einige über ihn her und verprügelten ihn. Fünf Personen wurden zur Anzeige gebracht. Drei von ihnen wurden am Samstag vom Schöffengericht wegen Körperverletzung und ruhestörenden Lärms zu einer Geldstrafe von je 15 Mark verurteilt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)