Dienstag, 11. September 1917

      

Die Ferien gehen heute zu Ende. Am morgigen 12. September beginnt in allen Schulen der Unterricht wieder.

60 Gramm Butter werden auch diese Woche wieder abgegeben.

Mehrere Treibriemen waren vor einigen Monaten aus einer Schreinerei an der Engeltalerstraße gestohlen worden. Die Kriminalpolizei ermittelte jetzt als Diebe zwei junge Leute, die früher in der Schreinerei beschäftigt waren.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 11. September 1917Hinterzogene Lustbarkeitssteuer. Der Kinomatographenbesitzerin A. aus Bonn war zu Last gelegt worden, der für Bonn erlassenen Lustbarkeitssteuerverordnung vom 28. April 1916 zuwidergehandelt zu haben, welche verbietet, Eintrittskarten zum Lichtspieltheater mit unzutreffender Angabe des Eintrittspreises zu versehen. Frau A. machte zu ihrer Verteidigung geltend, auf Grund der fraglichen Bestimmung könne sie überhaupt nicht verurteilt werden, weil sie ungültig sei. Nach den getroffenen Feststellungen hatte sich Frau A. 70 Pfg. für Billets bezahlen lassen, auf welchen ein Preis von 65 Pfg., d. h. 50 Pfg. Eintrittspreis und 15 Pfg. Steuer verzeichnet waren. Nach der Steuerverordnung betrug aber die Steuer bei einem Eintrittspreise von 70 Pfg. 20 Pfg. Das Landgericht erkannte aber gegen Frau A. auf Verurteilung und erklärte die streitige Bestimmung der Bonner Lustbarkeitssteuerverordnung für rechtsgültig; die Angeklagte sei nicht berechtigt gewesen, einen Preis von 70 Pfg. zu fordern, wenn auf den Eintrittskarten gestanden habe, der Preis betrage 65 Pfg. Der Einwand, daß die Besucher für die restlichen 5 Pfg. ein Programm erhalten hätten, könne die Angeklagte nicht entschuldigen, da nicht alle Personen ein Programm erhalten hätten. Die Stadtgemeinde habe bei einem Eintrittspreis von 70 Pfg. eine Steuer von 20 Pfg. verlangen dürfen. Gegen dieses Urteil legte Frau A. Revision beim Kammergericht ein, welches aber auf Abweisung des Rechtsmittels erkannte und geltend machte, das Vorderurteil sei von keinem Rechtsirrtum beherrscht, insbesondere entbehre die streitige Bestimmung der Steuerverordnung nicht der Rechtsgültigkeit.

Vorsicht beim Einkauf von Eiern. Von befreundeter Seite wird uns mitgeteilt, daß einer Dame 50 Eier zu 50 Pfg. das Stück verkauft wurden, die sich nachher als unbrauchbar erwiesen. Schlimmer noch ging es einem Herrn, der sich zum gleichen Preis 500 Eier anhängen ließ. Also mache jeder vorher Stichproben beim Einkauf.

Polizeibericht. […] Zwei hiesige Deserteure, die sich seit längerer Zeit von ihrem Truppenteil entfernt hatten, sind gestern von der Kriminalpolizei festgenommen und dem hiesigen Ersatz-Bataillon zugeführt worden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Anzeige im General-Anzeiger vom 11. September 1917Krankenbrot. Um Krankenbrot zu erhalten, muß man sehr oft mehrere Male in den verschiedensten Bäckereien vorsprechen. Einmal heißt es, wir haben kein Mehl, das andere Mal das Brot ist schon ausverkauft, und in der dritten Bäckerei heißt es, wir haben noch nicht gebacken. Wenn man mitten in der Stadt wohnt, ist die Sache ja nicht so schlimm. Anders verhält es sich aber, wenn man aus Poppelsdorf oder Kessenich in die Alt-Stadt kommt und dann nach halbstündigem Herumlaufen ohne Brot wieder nach Hause gehen muß. Diesem Uebelstande könnte doch leicht abgeholfen werden, wenn einem der Poppelsdorfer Bäcker die Erlaubnis gegeben würde, Krankenbrot zu backen. Eine Hausfrau.

Hoffende Frauen. Es ist wiederholt in den Zeitungen darauf hingewiesen worden, daß hoffenden Frauen der Vortritt bei den Verkaufsstellen usw. zu gewähren sei. Leider wird diese Vorschrift von keiner Seite resp. Behörde beobachtet. Meine Frau z. B. – um von vielen das nächstliegende herauszunehmen, – muß beim Metzger, städt. Verkauf auf dem Wochenmarkt usw. stets in der Reihe warten, obwohl sie äußerste Rücksicht verdient. Bei dem Umtausch der Brotkarten gegen Krankenbrotkarten mußte sie, trotz ihres Bittens, etwa ¾ Stunden im Gedränge stehen. Auf der Sparkasse – es war nur 1 Schalter dem Publikum zugänglich, – hatte sie ½ Stunde zu stehen, da die Stühle alle besetzt waren. Daß solches wartende Stehen recht nachteilige Folgen hat, weiß jeder. Und ich bitte, daß die Behörden und Geschäfte nochmals angewiesen werden, Rücksicht zu üben, resp. einen schriftlichen Vermerk zum Aushange zu bringen. Bei der herrschenden Dienstbotennot ist manche werdende Mutter gezwungen, selbst zu gehen und kann sich nicht schonen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

     

25jähriges Jubiläum der Marienkirche. Am heutigen Tage (11. Sept.) sind 25 Jahre verflossen, seitdem die Marienkirche an der Heerstraße durch den sel. Herrn Dechant Neu feierlich beneviziert und dem Gottesdienste übergeben wurde. Wie notwendig die Erbauung einer katholischen Kirche im Norden Bonns gewesen ist, beweist die schnelle Entwicklung der Mariengemeinde. Während dem neuen Rektorat im Jahre 1892 etwa 3000 Katholiken überwiesen wurden, zählt die Pfarre heute bereits 13.000 Seelen und ist somit die zweitgrößte der Stadt und des Dekanates Bonn.
   Von jeder weltlichen Feier des silbernen Jubiläums wird wegen des Ernstes der Zeit Abstand genommen. Um so feierlicher soll sich aber die kirchliche Feier am Sonntag den 23. cr., am Kirchweihfeste, gestalten. […]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Godesberg: Herr Bürgermeister Zander gibt folgendes bekannt: In der nächsten Zeit wird eine vom Herrn Regierungspräsidenten genehmigte gemeinsame Haussammlung für die beiden vom ev. Freundinnenverein und vom kath. Frauenbund hierselbst errichteten Kriegskinderkrippen in der Bürgermeisterei Godesberg stattfinden. Der Erlös entfällt je zur Hälfte auf die beiden Krippen. […] Bei dem bewährten segensreichen Zweck der Krippen wird die Sammlung der Mildtätigkeit der Mitbürger wärmstens empfohlen. […]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Von Nah und Fern“)