Freitag, 9. August 1918

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 9. August 1918Die Einjährigen-Berechtigung. Die Vermutung, daß Schritte im Gange seien, um künftig die Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste nur noch von dem Bestehen der Abiturientenprüfung abhängig zu machen, ist, wie ein Berliner Mitarbeiter der Köln. Ztg. von zuständiger Seite erfährt, völlig gegenstandslos.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Vorsicht! Ungemein viel Wespen und Hornissen gibt es in diesem Sommer. Jagt man die Tiere, so stechen sie gern. Diese Stiche können sehr böse Folgen, ja den Tod zur Folge haben, zumal die meisten Menschen nicht mehr so widerstandsfähig wie in früheren Jahren sind. Also Vorsicht!

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Auch ein Hilfsdienst. Wenn ich beobachte, daß Kinder über die neubesäten Ränder der Hofgartenwiese gehen oder andere öffentliche Anlagen beschädigen, so rufe ich sie zur Ordnung und belehre sie über das Verkehrte ihrer Handlungsweise; wenn Kinder auf der Straße Papier wegwerfen, so weise ich sie an, Anzeige im General-Anzeiger vom 9. August 1918es Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 9. August 1918aufzuheben und allenthalben für Sauberkeit auf der Straße Sorge zu tragen (daß oft auch Erwachsene sich gleiche Fehler zuschulden kommen lassen wie die Kinder, ist bedauerlich und verrät Mangel an Erziehung); wenn Kinder sich an Wagen anhängen, so ermahne ich sie, das gefährliche Spiel zu unterlassen und nie wieder zu üben – Wenn ich allein so eingreife, dann ist der Erfolg gering; wenn aber alle Bürger den Ausschreitungen Anzeige im General-Anzeiger vom 9. August 1918der Jugend in ähnlicher Weise entgegenträten, dann fühlte die Jugend, daß sie einer Macht gegenübersteht, und der Erfolg könnte nicht ausbleiben. Ein Freund der Jugend und der öffentlichen Ordnung.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

   

Strengere Kontrolle auf der Eisenbahn. Zur Ueberwachung des reisenden Publikums, das sich eigenmächtig über alle Vorschriften hinwegsetzt, hat Minister v. Breitenbach die Eisenbahndirektionen angewiesen, die Bediensteten besonders zu unterweisen, streng gegen diejenigen Reisenden vorzugehen, die unberechtigt in einer höheren Wagenklasse reisen. Die Zugbegleiter sollen höflich, aber mit dem nötigen Nachdruck vorgehen, um die Ordnung auch in den stark besetzten Zügen aufrecht zu erhalten. […] Neben andern Punkten wird auch noch darauf aufmerksam gemacht, da in den Nichtraucherabteilen unter keinen Umständen geraucht werden darf.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)