Freitag, 12. Juli 1918

  

Auf der Vorgebirgsbahn fallen vom heutigen 12. Juli ab eine Anzahl Züge ganz oder teilweise aus. […]

Wegen Ueberschreitung der Höchstpreise für Gemüse und Obst hatten sich wieder eine Anzahl Händler und Erzeuger vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten. Ein Händler wurde zu 10.983 M. Geldstrafe verurteilt, mehrere Erzeuger zu Strafen von 1300 bis 2700 M.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Zum Tischtuchverbot in Gastwirtschaften. Am 1. Juli ds. Js. ist das verschärfte Tischwäscheverbot in Kraft getreten, wonach künftighin in Gastwirtschaften Handtücher und Tischzeuge aus Web-, Wirk- und Strickwaren überhaupt nicht mehr benutzt werden dürfen. Und zwar gilt das Verbot nicht nur für Gastwirtschaften, sondern für alle Betriebe, die – wenn auch in Nebenbetrieben – auf entgeltliche Verabfolgung von Speisen oder Genußmitteln irgendwelcher Art eingerichtet sind, es gilt also auch für Kafes, Konditoreien, Pensionen, Logierhäuser, Kantinen, Vereins-Kasinos usw. Trotzdem wird das Verbot in Bonn noch nicht genügend beachtet. Es finden sich noch immer Betriebe, die sich über die Verordnung hinwegsetzen. Es sei deshalb nachdrücklich auf sie hingewiesen. Wer dagegen verstößt, wird sich künftighin nicht mehr mit Unkenntnis entschuldigen können.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Brot.
Dem Wunsche eines Teiles der Bürgerschaft, das Verbot der Vorentnahme von Brot an den Samstagen und Sonntagen weiter zu mildern, kann leider nicht entsprochen werden.
   Die Schwierigkeiten in der Durchführung der Brotversorgung bis zur neuen Ernte haben bekanntlich zu einer erheblichen Herabsetzung der Mehlmenge durch die Reichsgetreidestelle geführt. Ferner konnte die Reichsgetreidestelle die früher üblich gewesene monatliche Mehlzuweisung nicht mehr aufrecht erhalten, sondern mußte dazu übergehen, das zur Brotherstellung erforderliche Mehl nur für den jeweiligen Wochenbedarf zuzuteilen.
   Angesichts dieser Schwierigkeiten mußte die Verwaltung sich schweren Herzens zu dem Verbot der Vorentnahme des Brotes entschließen, da sonst die Durchführung der Bonner Brotversorgung überhaupt gefährdet gewesen wäre.
   Es sei ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Reichsgetreidestelle seit dem 1. Juli gelieferte Mehlmenge nur zu Abgabe einer Wochenbrotmenge von 3½ Pfund Brot ausreicht. Trotzdem wird das städtische Lebensmittelamt in der Lage sein, weiterhin 3¾ Pfund Brot auszugeben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß das Verbot der Vorentnahme von Brot überall streng beachtet wird.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Nachrichten des städtischen Lebensmittelamtes.“)

  

Gedenkblatt. In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz hierselbst wurden einer Reihe von Mitgliedern Gedenkblätter zur Erinnerung an ihre Tätigkeit im Dienste des Roten Kreuzes während des Weltkriegs überreicht. Von einem Kolonnenmitglied gezeichnet, weisen sie u. a. Bilder von der Baracke an der Quantiusstraße und der Wache in der Thomastraße auf, die späterhin liebe Erinnerungen sein werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)