Sonntag, 13. Mai 1917

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 13. Mai 1917Das Altkatholische Volksblatt berichtet aus Bonn: Unsere Ferienkinder sind am 1. Mai heimgekehrt, vortrefflich gestärkt und voll schöner Erinnerungen – dank der liebevollen Fürsorge unserer Glaubensgenossen in Holland und dank dem sicheren Geleite, das, wie für die Hinreise, so auch für die Rückfahrt dieselben stets hilfbereiten Damen übernommen hatten. Wie hochbefriedigt, ja begeistert die Pfleglinge selbst davon erzählen, gibt sich in dem einstimmigen Wunsche kund: Je eher, je lieber wieder nach Holland! Unsern gastfreundlichen Glaubensgenossen der Niederlande auch an dieser Stelle nochmals herzlichsten Dank!

Arbeitshilfe in der Landwirtschaft. Der Gouverneur der Festung Köln hat eine Verordnung über Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft erlassen, durch die es männlichen und weiblichen Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt sind, verboten wird, ohne schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde in eine andere als land- oder forstwirtschaftliche Beschäftigung überzutreten. Ebenso wird durch dieselbe Verordnung jede männliche oder weibliche Person verpflichtet, auf Aufforderung durch die zuständigen Behörden im Bezirk ihrer Wohnsitz- oder Nachbargemeinde eine ihren Kräften entsprechende land- oder forstwirtschaftliche Arbeit zu übernehmen, soweit es ohne Schädigung der eigenen Verhältnisse geschehen kann.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 13. Mai 1917Oberstleutnant Walter Kortegarn, der frühere Dezernent für Sport und Turnen im Kriegsministerium, ist dieser Tage an seinen im Felde erhaltenen Verwundungen gestorben. Walter Kortegarn, ein geborener Bonner, war der Sohn des in Frankfurt a. M. als Direktor der dortigen Wöhler-Schule verstorbenen Dr. Kortegarn, der vordem Inhaber und Leiter der allen älteren Bonner bekannten Kortegarn’schen Schule war, aus der das städtische Gymnasium hervorgegangen ist. Oberstleutnant Kortegarn war in seinen jungen Jahren ein hervorragender Tennisspieler und hat sich in Homburg v. d. H. manche Preise geholt.

Die Universitäts-Kriegsküche mit der denkbar höchsten Teilnehmerzahl befriedigte diese Woche ihre Teilnehmer mit Ausnahme von einigen Tagen nicht übermäßig! Die Heringe mit Kartoffeln und Tunke, die es Dienstag gab, ließen an Geschmack sicherlich nichts zu wünschen übrig; nur waren in der Mittagszeit keine Kartoffeln mehr gar, sodaß für eine geraume Zeit an die „Hungerigsten“ Sauerkraut ausgegeben werden mußte. Dazu kam noch der Segen von oben –, es regnete nämlich tüchtig auf die wartenden Kriegsküchenteilnehmer, die so sehnsüchtig auf die Kartoffeln draußen warteten. Die Steckrüben mit Kartoffeln am folgenden Tage aßen viele Teilnehmer ungern; dafür zeugten die Reste, die überall in den Eßschüsseln sich vorfanden. Wir wollen es aber nicht verkennen, daß sich die Küchenverwaltung die denkbar größte Mühe gibt. Hoffen wir das Beste, daß in Zukunft mehr fröhliche Gesichter aus der Universitäts-Küche kommen als umgekehrt.

Anzeige im General-Anzeiger vom 13. Mai 1917Strafkammer zu Bonn.
Reiche Diebesbeute machte durch Zufall der von der Truppe desertierte Musketier Sch. aus Bonn. Um sich ein Nachtlager zu suchen, stieg er in ein unbewachtes Gebäude, welches als Lagerraum verwandt wurde, ein und entdeckte dort große Zuckervorräte. Er setzte sich durch Diebstahl in den Besitz eines Schlüssels des Lagers und versuchte die Ware an den Mann zu bringen, indem er verschiedenen Zwischenhändlern den Zucker anbot. Hierbei gab er an, die Ware habe er aus Belgien mitgebracht. Die Händler gingen auf das Angebot ein, holten den Zucker ab und verkauften ihn weiter. Die Folge war eine Anklage wegen Diebstahls bezw. Hehlerei. Die Strafkammer verurteilte Sch. zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr 3 Monaten. Die beiden Zwischenhändler erhielten ebenfalls Gefängnisstrafen, während eine Kolonialwarenhändlerin, die von dem Zucker an Kunden ohne Karte abgegeben hatte, zu einer Geldstrafe von 600 Mark verurteilt wurde. Außerdem wurde noch die Frau des einen Händlers zu 200 Mark Geldstrafe wegen Verstoß gegen eine Bundesratsverordnung verurteilt.
   Hehlerei brachte einen Schlosser von Bonn auf die Anklagebank. Er hatte von verschiedenen jüngeren Arbeitskollegen Zigarren und Zigaretten, von denen er vermuten konnte, daß sie gestohlen waren, aufgekauft und mit Verdienst weiter verkauft. Das Gericht erkannte auf einen Monat Gefängnis.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Duisdorf. Die Ankunft der langersehnten Spätsaatkartoffeln wurde hier dieser Tage angezeigt. Jedoch wollen die Kartoffelzüchter nicht recht an deren Eintreffen glauben, da dieses Verfahren auch des öftern bei den frühen Sorten gemacht worden ist, welche aber trotzdem zum größten Teile den Weg nach hier noch nicht gefunden haben. Wohl werden sie jetzt auch nicht mehr verlangt, da deren rechte Pflanzzeit bereits verstrichen ist. Der Ankunft der angezeigten Spätsorten wird aber mit sehr gemischten Gefühlen entgegengesehen da dieselben trotz der zweifelhaften Qualität die Kleinigkeit von 25 Mark pro Zentner kosten sollen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Stimmen aus dem Leserkreis“)