Samstag, 12. Mai 1917

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 12. Mai 1917Anzeige im General-Anzeiger vom 12. Mai 1917Die Stadtverordneten haben gestern, dem Antrage des Lebensmittelausschusses entsprechend, die Einkommensgrenze für die Zugehörigkeit zur Abteilung B bei der Lebensmittelversorgung von 6000 M. auf 8000 M. erhöht. Sie bewilligten 22.700 M. für Umbauten im städtischen Pflegehause und ermächtigten ihren in der vorigen Sitzung gewählten Kohlenausschuß, alle für die Kohlenversorgung der Stadt notwendigen Maßnahmen zu treffen, im Einvernehmen mit der Verwaltung auch alle dafür nötigen Ausgaben zu leisten.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 12. Mai 1917Wegen Ladendiebstahls hatte sich eine Pensionsinhaberin aus Bonn zu verantworten. Die schon wegen einer gleichen Straftat vorbestrafte Angeklagte entwendete am 17. Januar in dem Geschäft von K. und Sch. in Bonn mehrere Meter Seidenband. In der Verhandlung machte der Verteidiger geltend, daß die Frau nervenkrank sei und für ihr Tun nicht verantwortlich gemacht werden könne. Er beantragte die Ladung eines ärztlichen Sachverständigen. Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu zwei Monaten Gefängnis.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Hinweis auf die bestehende Gefahr in der Mitarbeit von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft. Wie Zeitungsberichten zu entnehmen ist, sind Kriegsgefangene durch ihnen in Backwaren aus ihrer Heimat zugesteckte Zettel aufgefordert worden, Deutschland durch Zerstörung und Unbrauchbarmachung des Saatgutes zu schädigen. Besonders ist auf ein Verfahren hingewiesen worden, die Saatkartoffeln durch Vernichtung der Augen zu verderben. Landwirte, achtet auf die bei euch beschäftigten Kriegsgefangenen, und verwendet sie niemals unbeaufsichtigt bei der Zubereitung des Saatgutes, der Aussaat und der Saatpflege. Wenn es sich irgend ermöglichen läßt, beschäftigt sie besser bei diesen Arbeiten nicht.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)