Mittwoch, 28. März 1917

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. März 1917Konzert im Nachmittagsheim für Verwundete. Nachdem in den letzten Wochen den verwundeten Kriegern im täglich geöffneten Nachmittagsheim, Coblenzer Straße 90, verschiedene musikalische und Gedichtvorträge dargeboten worden sind, wird dort für sie am Freitag, 30. März, eine größere Musikaufführung von berufener Seite veranstaltet werden. Das ausführliche Programm ist allen Lazaretten zugegangen. Hier seien nur erwähnt: alte deutsche Volkslieder, für vierstimmigen Frauenchor gesetzt von dem im Kriege gefallenen hervorragenden Bonner Organisten Wilhelm Seidel, und das Forellen-Quintett von Franz Schubert für Klavier, Geige, Bratsche Cello und Baß. Das Konzert beginnt um ½5 Uhr. Vom Herrn Reservelazarettdirektor ist freundlichst die Bewilligung von längerem Urlaub für die Teilnehmer angeordnet worden, und so dürfte wohl zahlreicher Besuch unserer musikliebenden Verwundeten erwartet werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Metropol-Theater. Das neue Programm des Metropol-Theaters bringt u. a. den fünfaktigen Filmroman von Hans Land „Das goldene Friedelchen“, in dem die jugendliche Charakterdarstellerin Lotte Neumann die Hauptrolle spielt. Flotte Handlung und prächtige Bilder zeichnen den Film aus. Ein recht lustiges Stück ist „Fritzis toller Einfall“. Madge Lessing, die bekannte Berliner Filmschauspielerin, führt in diesem Stück als Hotel-Zimmermädchen tolle Streiche aus. Interessante Bilder aus Oesterreich und die neusten Kriegsberichte von allen Fronten vervollständigen das Programm.

Die Kriminalpolizei ertappte gestern morgen am hiesigen Bahnhofe einen Mann, der eine schwere Last Mehl und Butter, sowie 40 Pfund Kaffee bei sich führte. Es hat sich hierbei herausgestellt, daß die Sachen auf unrechtmäßige Weise in den Besitz des Mannes gekommen sind; es wird angenommen, daß dieselben von einem Einbruch in Mehlem herstammen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. März 1917Fahnenflucht. Aufgrund des Gesetzes über den Belagerungszustand ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit für den Befehlsbereich des 8. Armeekorps und den Befehlsbereich der Festungen Köln, Koblenz und Ehrenbreitstein bestimmt worden: 1. Wer von dem Vorhaben der Fahnenflucht einer aktiven Militärperson oder einer Person des Beurlaubtenstandes zu einer Zeit, zu welcher die Verhütung eines solchen Verbrechens noch möglich ist, glaubhafte Kenntnis erhält und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, hiervon der nächsten Militär- oder Polizeibehörde unverzüglich Anzeige zu machen, wird, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, für den Fall, daß das Verbrechen der Fahnenflucht begangen oder versucht worden ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder einer Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 2. Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher von dem Aufenthalt eines Fahnenflüchtigen oder einer Person, welche von ihrer Truppe oder ihrer Dienststellung eigenmächtig sich entfernt hat oder vorsätzlich fern bleibt oder den ihr erteilten Urlaub eigenmächtig überschritten hat und sich verborgen hält oder auf andere Weise der militärischen Kontrolle sich entzieht, glaubhafte Kenntnis erhält und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, der nächsten Militär- oder Polizeibehörde von deren Aufenthalt unverzüglich Anzeige zu machen. Diese Verordnung findet auch auf Angehörige der bezeichneten Militärpersonen Anwendung.

Es ist purer Unsinn zu glauben, durch große Kriegs-Anleihe-Zeichnung werde der Krieg verlängert. Leider begegnet man oft dieser verkehrten Anschauung, die auch durch Briefe aus dem Felde von verärgerten Leuten genährt wird. Gerade das Gegenteil ist richtig. Ein Mißerfolg der Kriegs-Anleihe würde den Krieg nicht verkürzen, sondern verlängern. Die Feinde würden daraus den Schluß ziehen, daß die Deutschen zu arm geworden seien, um den Krieg durchhalten zu können. Unsere Feinde würden uns für verzweifelt halten und darin einen Ansporn finden zu weiterem Aushalten, zu neuer Hoffnung, den Krieg doch noch zu gewinnen. Aber ganz abgesehen von diesen schädlichen Folgen würde ein Mißerfolg der Kriegs-Anleihe, wie auch jüngst der bayrische Kriegsminister hervorgehoben hat, die Kriegsführung und damit die Dauer des Krieges nicht im mindesten beeinflussen, die Mittel müßten eben auf andere Weise beschafft werden, sei es auch durch Zwang. – Ein voller Erfolg der Kriegs-Anleihe ist demgegenüber von jedem Einsichtigen zu wünschen. Die Feinde werden erkennen, daß sie gegen unsere Kraft auch in finanzieller Hinsicht ohnmächtig bleiben, sie müssen sich wiederum als Besiegte fühlen und werden dadurch dem Frieden geneigter. Darum zeichnet unbedingt und so viel wie möglich Kriegs-Anleihe. Nur ein großer Erfolg der Kriegs-Anleihe bringt uns dem Frieden näher. Und je größer der Erfolg, um so sicherer unser Sieg.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)