Freitag, 9. März 1917

     

Schule und vaterländischer Hilfsdienst. Der Kultusminister hat bestimmt, daß die durch Vermittlung ihrer Direktoren in den vaterländischen Hilfsdienst eintretenden Schüler zunächst ohne Zeugnis beurlaubt werden sollen. Sie erhalten dann das Versetzungszeugnis zu demselben Zeitpunkt, wie sie die Versetzung bei weiterem Besuch der Klasse erreicht hätten – vorausgesetzt, daß bei ihrem Eintritt in den Hilfsdienst mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, daß sie die Versetzung bei regelmäßigem Schulbesuch erreicht hätten. Bedingung ist dabei, daß sie zu der Zeit sich noch im Hilfsdienst befinden. Sind sie schon ausgeschieden und zur Schule zurückgekommen, so soll auf sie gebührende Rücksicht genommen werden. Sinngemäß findet diese Bestimmung Anwendung auf die nach Obersekunda versetzten Schüler. Die Schüler, die die regelrechte Versetzung nach Oberprima erreicht haben, sind vor Eintritt in den Hilfsdienst zur Notreifeprüfung zuzulassen. Sie erhalten ihr Reifezeugnis aber erst zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Prüfung bei regemäßigem Schulbesuch abgelegt hätten. Sind sie zu dieser Zeit wieder zur Schule zurückgekehrt, so müssen sie die regelmäßige Reifeprüfung machen. Auch hier sollen alle gebührenden Rücksichten genommen werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

       

Der starke Schneefall hat gestern im Straßenverkehr arge Störungen verursacht. Unsere Straßenbahnen hatten durch die Schneemengen fortgesetzt große Schwierigkeiten, zu deren Behebung Militär herangezogen werden mußte. Auch die Lastfuhrwerke konnten nur durch Vorspann mehrerer Pferde den Widerstand überwinden, den ihnen die hohe Schneedecke entgegensetzte. Da das Barometer seit gestern früh stark gestiegen ist, steht zu erwarten, daß wir vor weiteren Schneefällen bewahrt bleiben. Im Ganzen sind seit vorvergangener Nacht 8 Zentimeter Schnee gefallen, eine Menge, wie wir sie hier seit Jahrzehnten nicht gehabt haben.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Krähenjagd. In vielen Orten veranstaltet man zurzeit wahre Treibjagden auf die sogenannte Nebelkrähe. Das Fleisch dieser Schwarzröcke ist sehr gesucht und wird nach Bekanntmachung von Geflügelhändlern in Großstädten mit 50 Pfg. für das Stück bezahlt. Nun macht jung und alt Jagd auf die Krähen, ein schwungvoller Handel mit diesen „Rabenbraten“ wird betrieben. Die Krähe ist heute ein begehrter Handelsartikel, ein hochgeschätztes Jagdtier, das man noch ohne Jagdschein erlegen und ohne Bezugs- oder Fleischkarte erstehen und verspeisen kann.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)